Nutzungshinweise

Zielgruppe

Die ITG-Bausteine wurden als Arbeitsgrundlage für Unterricht in den Stufen 5 bis 7 weiterführender Schule konzipiert.

In der Schule, in der die Bausteine entwickelt wurden, stehen in der Stufe 5 und in der Stufe 7 jeweils eine Wochenstunde für „InformationsTechnische Grundbildung“ in der Stundentafel. In der Summe ergeben sich daher insgesamt ca. 70 Einzelstunden ITG-Unterricht.

Das Unterrichtskonzept folgt dem Grundsatz „Learning By Doing“. Indem die Schüler im Rahmen eines jeden der vorliegenden ITG-Bausteine ein digitales Dokument produzieren, lernen sie anhand von konkreten Beispielen die wesentlichen Funktionen einer Textverarbeitung, einer Vektorgrafik, einer Tabellenkalkulation und einer Präsentationssoftware kennen und anzuwenden.

Didaktisches Vorgehen

Die ITG-Bausteine sind zwar sprachlich so abgefasst, dass sie auch für autodidaktisches Lernen einsetzbar sind. Allerdings würde jeder Schüler, der mit den Bausteinen allein gelassen wird, (auch bei Einsatz kooperativer Lernformen) schnell überfordert sein und die Arbeit frustriert aufgeben. Sinnvoller ist folgendes Vorgehen:
  • Die den ITG-Unterricht durchführende Lehrkraft bereitet den Unterricht sorgfältig vor, indem sie ...
    • den Instruktionen des Bausteins folgend, das jeweils Arbeitsziel, das, wie bereits gesagt, in einem digitalen Dokument besteht, selbst schrittweise herstellt und
    • dabei die wesentlichen Verständnishürden und Erläuterungsbedarfe identifiziert.
  • Im folgenden Unterricht führt die Lehrkraft die Schüler relativ eng und zielstrebig durch die Produkterstellung, nimmt sich aber hinreichend Zeit, um mit ihnen die in der Vorbereitung identifizierten „Problemstellen“ ausführlich zu diskutieren.
  • Weil diese didaktisch zu inszenierenden Diskussionen wichtiger als die Vollständigkeit des im Unterricht erstellten Produktes sind, werden weniger aufregende Passagen der Produkterstellung im Unterricht nur ansatzweise erledigt.
  • Nach dem Unterricht wiederholen die Schüler, geführt durch den ITG-Baustein, an einem häuslichen Rechner die Produktherstellung. Durch die erfolgte Teilnahme am instruktiven ITG-Unterricht sind sie nun in der Lage, den Anweisungen des ITG-Bausteins selbständig zu folgen und ohne Beschränkung durch den Stundengong das Arbeitsziel vollständig herzustellen.
Ohne den häuslichen Nachvollzug des ITG-Unterrichts, ohne das Erinnern an bislang nur einmal vollzogene Arbeitsschritte würde der Lernerfolg der Schüler gering sein. Erst das selbständige Rekapitulieren der Arbeitsschritte sichert den Lernerfolg.

Es hat sich gezeigt, dass es motivationspsychologisch günstig ist, die Schüler Partnerteams bilden zu lassen, die die „Hausaufgaben“ gemeinsam erledigen. Auf diese Weise lassen sich auch auf elegante Weise Ausrüstungsdefizite in den Elternhäusern umgehen.

Weiterhin ist festzustellen, dass viele Eltern ihre Kinder bei der häuslichen Sicherungsarbeit gern unterstützen, weil sie auf diese Weise ihre eigenen Kenntnisse in der digitalen Dokumenterstellung erheblich erweitern.

In der Regel sind in den Schulen nicht genügend viele Informatiklehrer tätig, um den ITG-Unterricht vollständig in deren Hände zu legen. Aufgrund der autodidaktischen Konzeption der Bausteine ist aber jede Lehrkraft, die selbst einen Rechner auch für produktive (und nicht nur rezeptive) Tätigkeiten nutzt, in der Lage, sich mit geringem Aufwand für den ITG-Unterricht zu qualifizieren.

Zusammenfassend gibt es also folgende Gründe für die instruktive Abfassung der ITG-Bausteine:
  1. Die Lehrkräfte werden in der Vorbereitung durch die Produkterstellung geführt und auf diese Weise für die Unterrichtsdurchführung qualifiziert.
  2. Die Schüler werden bei der Sicherungsarbeit sicher durch die Produkterstellung geleitet.
  3. Kundige Eltern, Geschwister oder andere Betreuer werden in die Lage versetzt, Hilfestellung zu leisten - und die eigenen Kenntnisse zu vertiefen.

Zuordnung der Bausteine zu den Stufen

Grundlegende Schritte in der Textverarbeitung können problemlos in der Stufe 5 erfolgen. Gleiches gilt für die Erstellung einfacher Grafiken.

Für die Einführung in die Tabellenkalkulation eignet sich die Stufe 7 in besonderer Weise, weil hier im Mathematikunterricht (Proportionale) Zuordnungen und Prozentrechnungen behandelt werden.

Die Erstellung von Präsentationen setzt vertiefte Kenntnisse  in der Textverarbeitung (Nutzung von Formatvorlagen) und der Erstellung von Grafiken voraus. Als komplexestes Thema wird daher die Entwicklung von Präsentationen an das Ende der Bausteinreihe gesetzt.

Abfolge der Bausteine

Die Bausteine sind in Unterrichtsreihen angeordnet:


Thema
Modul
Ziel   (Die Schüler ...)
USt.
0
Vorbereitungen

verfügen über die Voraussetzungen, die für die unterrichtliche und häusliche Arbeit erforderlich sind.
3
1
Tabellen in Textdokumenten
Writer führen die elementaren Arbeitsschritte (Erzeugen, Öffnen, Speichern) mit digitalen Dokumenten zielgerichtet aus.
3
2
Leerzeichen, Absätze und Textpassagen in Textdokumenten
Writer setzen elementare Funktionen der Textverarbeitung (Aus­schneiden, Kopieren, Einfügen, Löschen) zielgerichtet ein.
9
3
Bilder in Textdokumenten
Writer illustrieren Schriftstücke mit Bildern und formatieren diese druckreif.
9
4
Objekte in Zeichnungen Draw erstellen weiterverwendbare, revidierbare Grafiken und exportieren diese als Bilddateien.
8
5
Listen in Textdokumenten Writer erstellen abgestuft gegliederte Texte und erweitern oder verkürzen diese Gliederungen.
4
6
Formeln in Tabellendokumenten Calc statten Kalkulationen mit übertragbaren Formeln aus und nutzen sie für Rechnungen mit sich ändernden Daten.
17
7
Präsentationen (ohne Master)
Impress passen vorgefertigte Präsentationen an und füllen diese mit Texten, Bildern und Grafiken.
6
8
Formatvorlagen in Textdokumenten Writer erstellen konsistent formatierte komplexe Textdokumente unter Verwendung von Formatvorlagen.
8
9
Präsentationen (mit Master) Impress erstellen Vorlagen für Präsentationsfolien und fügen Sätze von Folien zu einer Gesamtpräsentation zusammen.
3

  • Die angegebene Zahlen von Unterrichtstunden sind nur Orientierungsgrößen.
  • Innerhalb einer jeden Unterrichtsreihe bauen die Bausteine aufeinander auf.

Stufe 5
  • Der Unterricht sollte mit den Reihen 0, 1 und 2 beginnen.
  • Die Reihen 3, 4 und 5 können chronologisch vertauscht werden.

Stufe 7
  • Der Zeitpunkt des Einsatzes der Reihe 6 sollte mit dem Mathematikunterricht abgestimmt werden.
  • Die Reihe 9 setzt die Bearbeitung der Reihe 8 voraus.
  • Die Bearbeitung des Bausteins 8.4 kann in die Oberstufe verlegt werden.

Festigung erworbener Kompetenzen

Mit der Bearbeitung der Bausteine findet letztlich nur eine Erstbegegnung mit den vielfältigen Funktionen eines mächtigen digitalen Werkzeuges (Office Software) statt.

Damit es nicht bei einer flüchtigen Begegnung bleibt und die erworbenen Kenntnisse schnell verblassen, sondern ein nachhaltiger Kompetenzerwerb erfolgt, ist es zwingend erforderlich, dass der Fachunterricht die durch die ITG-Bausteine vermittelten Fähigkeiten aufgreift, nutzt und festigt.

Beispielsweise können in allen Unterrichtsfächern (von Zeit zu Zeit) Arbeitsaufträge für schulische und häusliche Arbeit erteilt werden, welche die Erstellen eines digitalen Dokuments mit klar vorgegebenen Spezifikationen einbeziehen. Insbesondere in den Stufen, in denen kein expliziter ITG-Unterricht in der Stundentafel steht, muss sich der Fachunterricht um die Festigung und Ausbau der erworbenen Kompetenzen ernsthaft kümmern.

Schüler, die mit gefestigten Fähigkeiten in die Oberstufe am Gymnasium, der Gesamtschule oder dem Berufskolleg eintreten, haben vielfältige Vorteile bei der zukünftigen Lernarbeit. Und einmal digital produktiv geworden, ergeben sich weitere arbeitsökonomische Vorteile im Studium, in der Berufsausbildung oder Berufsausübung und schließlich sogar auch im Privatleben.

Software-Basis

Die Bearbeitung der ITG-Bausteine erfolgt idealerweise mit dem integrierten Programmpaket „Apache OpenOffice“. Mit Abstrichen ist auch die Nutzung von LibreOffice möglich. Eine stichhaltige Begründung für die Wahl der Software wird hier gegeben: → Software-Basis



Letzte Änderung: 30.06.2019